Hüsges Academy Verhaltenskodex

  1. Rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln
  2. Produkte und Dienstleistungen der Hüsges Gruppe
  3. Hüsges Gruppe im Wettbewerb
  4. Sicherheit am Arbeitsplatz
  5. Datenschutz
  6. Gegenseitige Wertschätzung - keine Diskriminierung!
  7. Interessenkonflikte
  8. Schutz von Unternehmenswerten
  9. Umgang mit Behörden
  10. Umsetzung des Verhaltenskodexes

1. Rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln

Grundlage für einen langfristigen Unternehmenserfolg ist das beständige und nachhaltige an der Einhaltung aller relevanten Rechtsnormen orientierte Handeln: Ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln aller Mitarbeiter. Die Hüsges Gruppe setzt ihre Unternehmenskultur auf ein Fundament des Vertrauens, der gegenseitigen Wertschätzung und Toleranz, der strikten Beachtung aller geltenden Rechtsvorschriften. Die Hüsges Gruppe ergreift aller erforderlichen Maßnahmen, um das rechtmäßige Handeln ihrer Organe, ihrer Führungskräfte und aller Mitarbeiter sicherzustellen. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen bezeichnet die Hüsges Gruppe mit dem Begriff „Compliance“. Alle für die Dienstleistungen und Produkte der Hüsges Gruppe relevanten Rechtspflichten sind den Mitarbeitern bekannt und sind von ihnen einzuhalten. Um diesen Standard nachhaltig zu gewährleisten, trägt die Hüsges Gruppe für regelmäßige Aktualisierungen, nachhaltige Informationen und Schulungen Sorge. Rechtsverstöße von Vornherein zu vermeiden, ist der Wahlspruch der Hüsges Gruppe. Denn diese führen zu gravierenden Nachteilen für das gesamte Unternehmen, etwa in Form von Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen. Angesichts der hochwertigen Dienstleistungen und Produkte und der hohen Qualität der Kunden, vielen Marktführern in ihrem Bereich, drohen der Hüsges Gruppe darüber hinaus mögliche Reputationsschäden. Diese würden die angebotenen Dienstleistungen erheblich schwächen. Daher ist es das Ziel der Hüsges Gruppe auch schon den bloßen Anschein einer Rechtsverletzung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere auch für die globalen und europäischen Aktivitäten der Hüsges Gruppe bei der Beachtung der verschiedenen länderspezifischen und internationalen Rechtsvorschriften.

Alle Mitarbeiter beachten im Unternehmensinteresse der Hüsges Gruppe die ihnen für ihre Tätigkeit bekannten rechtlichen Gebote, Verbote und Pflichten, selbst wenn sich dies aus Sicht eines Einzelnen oder des Unternehmens als unzweckmäßig oder wirtschaftlich ungünstig darstellen mag. Das rechtmäßige und verantwortungsvolle Handeln hat immer Vorrang. Auf dieses Prinzip kann sich der Mitarbeiter der Hüsges Gruppe verlassen. Dies gilt selbst bei entgegenstehenden Anweisungen eines Vorgesetzten.

Dieser Verhaltenskodex zeigt jedem Mitarbeiter der Hüsges Gruppe das Vertrauen und die unbedingte Verbindlichkeit, die die Kunden der Hüsges Gruppe zu Recht erwarten können. Die in diesem Dokument erläuterten Prinzipien gelten daher im Umgang mit allen Kollegen, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und öffentlichen Stellen. Der Verhaltenskodex gilt an allen Standorten und für alle Geschäftsbereiche und wird gegebenenfalls bei geschäfts- oder landesspezifischen Anforderungen durch weitere Compliance-Programme ergänzt.

2. Produkte und Dienstleistungen der Hüsges Gruppe

Alle unsere Produkte und Dienstleistungen werden unter Beachtung unserer Qualitätsansprüche entwickelt, angeboten und durchgeführt. Wir beobachten die Ergebnisse und Durchführungen unserer Tätigkeit, aktualisieren beständig unser Know-how und die ohnehin sehr hohe Qualität unserer Dienstleistungen.

3. Hüsges Gruppe im Wettbewerb

Wo ein Markt ist, ist Wettbewerb. Wir setzen auf unternehmerischen Erfolg durch beste Leistungen und fairen Wettbewerb. Die Hüsges Gruppe bekennt sich ohne jegliche Einschränkungen zu den grundlegenden Prinzipien unserer freien Marktwirtschaft und des damit untrennbar verbundenen fairen Wettbewerbs. Das Leistungsprinzip und die Beachtung aller geltenden Wettbewerbsregeln sind unsere klaren Unternehmensleitsätze. Jegliche Abweichungen oder beschränkenden Absprachen sind für uns und unsere Geschäftspartner tabu. Gleiches erwarten wir von unseren Mitbewerbern.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Segment des Sachverständigenwesens steht die Hüsges Gruppe mit anderen Anbietern im Wettbewerb. Die wichtigste kartellrechtliche Grundregel, dass keine marktrelevanten Absprachen mit Wettbewerbern stattfinden, halten wir uneingeschränkt ein. Weder Preise noch Angebote noch Umfang oder Gegenstand von Dienstleistungen oder Geschäftsbedingungen sind Gegenstand irgendeiner Absprache mit Wettbewerbern - derartige Absprachen - gleichgültig ob echte Vereinbarungen oder informelle Gespräche - auch außerhalb offizieller Anlässe - sind verboten, wie jede Art der bewussten Verhaltensabstimmung, sofern diese eine Wettbewerbsbeschränkung zum Ziel hat oder zu einer solchen führt. Der Hüsges Gruppe ist es ein großes Anliegen, schon den bloßen Anschein eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden.

Bei Branchentreffen oder Tagungen ist besondere Vorsicht geboten. Die sich dort sinnvoller Weise bietenden Gelegenheiten zur Begegnung und Diskussion dürfen in keinem Falle dazu genutzt werden, vertrauliche Markt- und Unternehmensinformationen auszutauschen oder gar das Marktgeschehen zu beeinflussen. Verstöße gegen wettbewerbs- und/oder kartellrechtliche Verbote haben weitreichende Konsequenzen. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, hohe Bußgelder und die Abschöpfung von erwirtschafteten Gewinnen. Bei der Beurteilung etwa von

Marktsituationen und auch bei rechtlichen Fragen gibt es eine Vielzahl schwieriger Themenbereiche. Daher gilt: kommt eine wettbewerbsrechtliche oder kartellrechtliche Zweifelsfrage in Betracht, ist stets die Compliance-Abteilung zu konsultieren.

4. Sicherheit am Arbeitsplatz

Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz haben bei der Hüsges Gruppe höchste Priorität. Gesundheitsgefährdungen sind zu vermeiden - Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsvorschriften unbedingt und rückhaltlos einzuhalten und zu beachten. Denn Arbeitsschutz ist keine Nebensache, sondern verpflichtende Aufgabe eines jeden Einzelnen. Insbesondere den Führungskräften der Hüsges Gruppe kommt dabei eine wichtige Vorbildfunktion zu. Aber auch jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, alle Sicherheitsvorschriften im eigenen Arbeitsbereich konsequent mit jeder notwendigen Sorgfalt anzuwenden. Hier achten alle aufeinander: Jeder Mitarbeiter wirkt auf die Einhaltung von Schutzvorkehrungen auch bei Kollegen hin!

5. Datenschutz

Die Hüsges Gruppe hält sich konsequent an alle geltenden Datenschutzbestimmungen. Gerade in der Wahrnehmung als innovativer Informationstechnologieführer ist die Hüsges Gruppe in vielen Bereichen mit Fragen der sogenannten informationellen Selbstbestimmung konfrontiert. Diese ist für uns ein hohes Gut! Datenschutz und dem Umgang mit persönlichen Daten unserer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner trägt die Hüsges Gruppe umfassend Rechnung. So werden personenbezogene Angaben nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich gestattet ist und der Betroffene damit einverstanden ist. Wir bekennen uns zu den Grundsätzen einer sparsamen Speicherung von personenbezogenen Daten sowie zur Transparenz der Datenverarbeitung.

6. Gegenseitige Wertschätzung - keine Diskriminierung!

Die Hüsges Gruppe ist stolz auf ihre Mitarbeiter, denn diese sind der zentrale Erfolgsfaktor unseres Unternehmens. Die Kompetenz und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter auf Grundlage eines offenen und toleranten Umgangs miteinander sind unsere Leitkultur. Fairness und gegenseitiges Verständnis gehören dazu und Diskriminierungen und Belästigungen jeder Art werden nicht toleriert. Denn niemand darf wegen seiner Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechtes, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Die Hüsges Gruppe verbietet jegliche Form der Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere auch jegliche Form sexueller Belästigung. Jeder Mensch und jeder Mitarbeiter der Hüsges Gruppe hat ein Recht darauf in seiner individuellen Selbstbestimmung geschützt zu werden. Die Führungskräfte der Hüsges Gruppe sind mit ihrem eigenen Verhalten Vorbild und haben - wie jeder Mitarbeiter der Hüsges Gruppe - für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen.

7. Interessenkonflikte

Die Mitarbeiter der Hüsges Gruppe trennen private und Unternehmensinteressen sorgfältig und pflichtbewusst. Die Hüsges Gruppe fordert von allen ihren Mitarbeitern jegliche Situation zu vermeiden, die zu persönlichen Interessenkonflikten führen kann oder schon den Anschein oder die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes zu vermeiden. Sieht ein Mitarbeiter der Hüsges Gruppe die Möglichkeit eines solchen Interessenkonfliktes, wird er seine jeweilige Führungskraft oder die Compliance Abteilung unmittelbar ansprechen.

Insbesondere Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich nach sachlichen Kriterien angebahnt und unterhalten. Maßgebliche Kriterien sind die hohe Qualität, der Preis und insbesondere der technologische Standard und die Zuverlässigkeit der Produkte und Geschäftspartner. Beratungsleistungen oder sonstige sachverständige Dienstleistungen der Hüsges Gruppe dürfen in keinem Fall von privaten Interessen oder Beziehungen geprägt oder durch materielle oder immaterielle Vorteile motiviert sein. Jeglicher kleinste und geringste Anschein sachfremder Erwägungen ist zu vermeiden. Jeder Mitarbeiter der Hüsges Gruppe, der bereits Anscheine sachfremder Erwägungen erkennt, wird diese der jeweiligen Führungskraft oder der Compliance Abteilung melden.

Bei der Hüsges Gruppe wird Korruption nicht toleriert. Kein Mitarbeiter der Hüsges Gruppe darf im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Tätigkeiten persönliche Vorteile annehmen, fordern, anbieten oder gewähren. Dieses Verbot der Vorteilsannahme und Gewährung betrifft nicht nur direkte finanzielle Zuwendungen, sondern auch jegliche sonstigen Vergünstigungen, die die dienstliche und fachliche Unabhängigkeit der Hüsges Gruppe und seiner Mitarbeiter in Frage stellen könnten. Umfasst sind also Einladungen und Geschenke. In jedem Zweifelsfall ist die jeweilige Führungskraft oder die Compliance Abteilung anzusprechen. Bei üblichen und akzeptablen, also lediglich symbolhaften Gelegenheits- oder Werbegeschenken von geringerem Wert oder Geschäftsessen im üblichen und angemessenen Rahmen, die einem berechtigten beruflichen Zweck dienen, ist ein solcher Verstoß nicht anzunehmen. Haben Mitarbeiter der Hüsges Gruppe Bedenken oder Fragen zu der Einordnung, werden sie sich unmittelbar an die jeweilige Führungskraft oder die Compliance Abteilung wenden. In jedem Fall werden alle Mitarbeiter der Hüsges Gruppe stets die Grenzen der Üblichkeit und Angemessenheit beachten. Sollten höherwertige Zuwendungen in Frage stehen, ist es zwingend geboten, vorher die Genehmigung der zuständigen Führungskraft einzuholen. Diese wird sich ggf. mit der Compliance Abteilung absprechen.

Die Hüsges Gruppe überzeugt am Markt durch die Produkte und Dienstleistungen und hierfür ist sie bekannt. Die Hüsges Gruppe darf keine unberechtigten Vorteile annehmen und bringt Geschenke und Einladungen an Geschäftspartner stets nur in einem angemessenen und zurückhaltenden Rahmen und unter Einhaltung sämtlicher steuerrechtlichen Vorschriften.

In ganz besonderem Umfang ist eine noch striktere Zurückhaltung bei Amtsträgern geboten: Beamte, Richter, Politiker oder andere Vertreter öffentlicher Institutionen dürfen keinerlei Geschenke, Zuwendungen oder Einladungen erhalten. Hier ist besonders jeglicher Eindruck einer Infragestellung der Unabhängigkeit zu vermeiden. Bei jedem Hinweis, dass Personen, die Amtsträger sein könnten, mit der Hüsges Gruppe in Kontakt stehen, sind in allen Zweifelsfällen die Vorgesetzten oder die Compliance Abteilung einzuschalten.

8. Schutz von Unternehmenswerten

Die Gesamtheit unseres Wissens, unsere Erfahrungen und unsere Innovationen sind die Grundlage für die Entwicklung und Herstellung der attraktiven Produkte und Dienstleistungen der Hüsges Gruppe. Unser Vorsprung im Wettbewerb ist bestmöglich vor Nachahmung zu schützen. Dies bewirkt die Hüsges Gruppe dadurch, dass sie die rechtlichen Möglichkeiten des Innovationsschutzes durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken) besorgt - aber auch der persönliche Umgang in der Verantwortung mit vertraulichen Informationen durch jeden Mitarbeiter der Hüsges Gruppe ist hier von größter Bedeutung. Bei der Produktentwicklung und der Einführung neuer Bezeichnungen ist die Hüsges Gruppe sorgfältig im Umgang bei der Recherche nach bestehenden Schutzrechten und beachtet den Schutz von vertraulichen Informationen, Know How und Betriebsgeheimnissen.

Jeder Mitarbeiter der Hüsges Gruppe ist verpflichtet, Daten und Informationen die ihm im betrieblichen Umfang zur Kenntnis gelangen, ausschließlich in dem zugelassenen beruflichen Rahmen zu verwenden und bei jeglicher Weitergabe innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu prüfen, ob der Empfänger berechtigt ist, diese Informationen auch und in dem erbetenen Umfang zu erhalten. Möglicherweise sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, wie die Vereinbarung von Geheimhaltungspflichten oder Audits zu bedenken. Wir schützen und achten vertrauliche Informationen anderer und nutzen fremdes Wissen nur, soweit wir es rechtmäßig oder aus allgemein zugänglichen Quellen erlangen.

Mit betrieblichem Eigentum geht jeder Mitarbeiter sachgerecht und schonend um: Arbeitsmittel und Gegenstände des Unternehmens, wie Werkzeuge, Büromaterial, Dokumente, Computer und Datenträger werden und dürfen grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Sie sind vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch zu schützen. Ein Mitarbeiter der Hüsges Gruppe darf Eigentum des Unternehmens ohne Zustimmung aus dem Zugriffs Bereich des Unternehmens ohne Erlaubnis entfernen.

Jegliche Eingriffe in elektronische Datenverarbeitungen durch die Hüsges Gruppe dürfen nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen und der Leitlinien der Hüsges Gruppe durchgeführt werden und auch nur von den Mitarbeitern, die hierzu legitimiert sind. Gerade im Bereich der IT ist im Zweifelsfalle der unmittelbare Vorgesetzte einzuschalten. Anhänge bei E-Mails, Downloads aus dem Internet oder von Speichermedien dürfen nur nach vorheriger Erlaubnis geöffnet bzw. installiert werden.

9. Umgang mit Behörden

Die Zusammenarbeit der Hüsges Gruppe mit Behörden ist wechselseitig geprägt von gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung auf der Grundlage der geltenden Verfahrens- und Verhaltensregeln. Der Hüsges Gruppe steht stets ein kooperatives und von größtmöglicher Transparenz geprägtes Verhältnis zu allen zuständigen Behörden und hoheitlichen Stellen an. Dabei beachten wir sämtliche rechtlichen Verfahrensvorschriften. Bei allen Zweifelsfragen werden alle Mitarbeiter der Hüsges Gruppe ihre Vorgesetzten oder die Compliance Abteilung einbeziehen.

10. Umsetzung des Verhaltenskodexes

Alle Mitarbeiter der Hüsges Gruppe sind verpflichtet, diesen Verhaltenskodex stets einzuhalten. Es reicht nicht aus ihn nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern jeder Mitarbeiter muss sein tägliches Handeln an den Leitlinien der Hüsges Gruppe ausrichten und regelmäßig überprüfen. Alle Führungskräfte halten stets die Beachtung unseres Verhaltenskodexes in ihrem Verantwortungsbereich ein. Alle Mitarbeiter sind stets über Inhalt und Bedeutung unseres Verhaltenskodexes zu informieren und zu sensibilisieren. Alle Mitarbeiter der Hüsges Gruppe werden nach besten Kräften unterstützt, stets rechtmäßig vorzugehen und zu handeln. Sollte einer der Mitarbeiter Anhaltspunkte dafür sehen, dass Rechtsverstöße möglich sind, wird er diesen konsequent nachgehen und Führungskräfte oder die Compliance Abteilung einschalten. Aus eigener Initiative werden Führungskräfte regelmäßig die Beachtung des geltenden Rechtes überprüfen und auch Gespräche mit den Mitarbeitern suchen und führen. Dies soll gewährleisten, dass die in diesem Verhaltenskodex der Hüsges Gruppe niedergelegten Grundsätze täglich gelebt werden und fest in der Unternehmenskultur der Hüsges Gruppe verankert bleiben. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich über die für seinen Aufgabenbereich geltenden Richtlinien zu informieren und diese und das geltende Recht zu beachten. Die Hüsges Gruppe nimmt Rechtsverstöße ihrer Mitarbeiter nicht hin. Schuldhafte Rechtsverletzungen können arbeitsrechtliche Sanktionen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Wenn durch Rechtsverstöße Schäden entstehen, kann dies zusätzlich eine persönliche Haftung des Mitarbeiters zur Folge haben. Möglicherweise können durch staatliche Stellen Strafen oder Geldbußen verhängt werden.

Die Compliance Abteilung der Hüsges Gruppe berichtet an die Geschäftsführung. Dabei wahrt die Compliance Abteilung den vertraulichen Umgang mit Informationen.

Die Compliance Abteilung steuert und überwacht die erforderlichen Aktivitäten zur Einhaltung des Verhaltenskodexes der Hüsges Gruppe. Hierzu gehören Informations- und Kommunikationsmaßnahmen aber auch die Umsetzung vom Compliance Anforderungen oder falls erforderlich die Verfolgung von Rechtsverstößen. Über alle unternehmensrelevanten Fragen der Compliance, insbesondere den Status Quo und die Funktionsweise der Compliance Maßnahmen sowie über schwere Verstöße wird die Geschäftsführung der Hüsges Gruppe unterrichtet.

Die Unternehmensbereiche selber berichten regelmäßig den Compliance Verantwortlichen, alle Mitarbeiter der Hüsges Gruppe wirken aktiv hieran mit.

Die Hüsges Gruppe stellt einen externen unabhängigen und juristisch ausgebildeten Ombudsmann als Compliance-Vertrauensanwalt zur Verfügung. Diese Person unterliegt keinerlei Weisungsrechten der Geschäftsführung der Hüsges Gruppe. Auch der Compliance-Vertrauensanwalt sowie die Compliance Abteilung stehen für Fragen rund um den Verhaltenskodex der Hüsges Gruppe zur Verfügung. Insbesondere um jegliche Rechtsverstöße oder den Anschein von Rechtsverstößen zu vermeiden kann sich jeder Mitarbeiter der Hüsges Gruppe mit seinen Fragen an die jeweiligen Führungskräfte an die Compliance Abteilung oder an den externen Compliance-Vertrauensanwalt wenden. Diese sind wie folgt zu erreichen:

  • Compliance Abteilung
  • Compliance-Vertrauensanwalt (Extern)

Wir freuen uns für die Position des Ombudsmannes / externen Chief Compliance Officer der Hüsges Gruppe Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang J. Peters aus Düsseldorf benennen zu können. Er ist unter unserer Compliance-Hotline wie folgt zu erreichen:

E-Mail: compliance@huesges-gruppe.de

und steht jedem Mitarbeiter der Hüsges Gruppe zur Verfügung, wenn er ein vertrauliches Anliegen im Bereich Compliance besprechen möchte.

Fassung: 2.0

Stand: Januar 2022

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